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Nationale Visa

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Für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage).

Kompass
Visa-Navigator© Colourbox

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Merkmale von Nationalen Visa

Pässe mit verschiedenen Visa
Pässe mit verschiedenen Visa© Colourbox

Aufenthaltszweck:

Das nationale Visum hat einen längerfristigen Aufenthalt oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zum Ziel. Es dient für alle Arten von Aufenthalten über drei Monate (insbesondere Ehegatten- und Kindernachzüge, beabsichtigte Eheschließungen, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, Sprachkurse, Studienbewerbung, Studienaufnahme, wissenschaftliche Tätigkeiten, Kultur, Sport) und Visa zur Arbeitsaufnahme (alle Arten, insbesondere auch Au-Pair-Tätigkeit, Praktikum).

Gültigkeitsdauer

Das nationale Visum gilt zeitlich beschränkt für zunächst drei Monate und führt in der Regel zur Erteilung eines Aufenthaltstitels für den beantragten Aufenthaltszweck. Diesen Aufenthaltstitel erteilt die zuständige Ausländerbehörde nach Einreise in Deutschland.

Gültigkeitsbereich

Das nationale Visum gilt zunächst nur für Deutschland, wenn auch das Reisen innerhalb des Schengenraumes damit möglich ist.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit für nationale Visa kann 6 - 8 Wochen in Einzelfällen auch mehr betragen, da innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen.

Die Sprache,

in der der Antrag ausgefüllt werden muss, ist Deutsch. Bitte achten Sie deshalb darauf, das richtige Formular auszufüllen!

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zur Vorsprache mit.

Antrag stellen

Foto eines Formulars
Foto eines Formulars© picture-alliance/ ZB

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich bei der Deutschen Botschaft. Ab sofort sind Besuchstermine nur nach vorheriger Terminabsprache über unser Kontaktformular oder unter der Rufnummer +421 (0)259 204 400 möglich. Die Botschaft nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.

Während der Bearbeitung

Die Deutsche Botschaft prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu drei Monaten möglich. Je nach Aufenthaltszweck müssen deutsche Behörden beteiligt werden (Ausländerbehörde und/oder Bundesagentur für Arbeit). Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Deutschen Botschaft kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.

Rückgabe des Passes

Sobald die Deutsche Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, können Sie Ihren Reisepass abholen.

Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu füllen Sie bitte eine Vollmacht aus und geben sie Ihrem Vertreter mit.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

VIS - Visa Information System
VIS - Visa Information System© EU Komission

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

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