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Einreise, Aufenthalt & Studium in der Slowakei

Frau mit Koffer auf Globus

Frau mit Koffer auf Globus, © colourbox

Artikel

Auf der nachfolgenden Seite erhalten Sie Informationen zum Aufenthalt für deutsche Staatsangehörige in der Slowakei.

Einreise & Aufenthalt in der Slowakei

Flatternde deutsche und slowakische Flagge, die an der Bilddiagonale ineinanderfließen.
Deutsch-Slowakische Beziehungen © Colourbox

Aktuelle Informationen zu Aufenthalt, Auswanderung und Auslandstätigkeit von deutschen Staatsangehörigen in der Slowakei erhalten Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts (BVA).

Hier geht's zur Webseite des BVA

Die Konsularabteilung der Slowakischen Botschaft in Berlin erteilt ebenfalls Auskunft zu diesem Thema.

Informationen der Deutschen Botschaft Pressburg zu Einreise und Aufenthalt in der Slowakei

Einreise

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Slowakei einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (vorläufiger Personalausweis und Reisepass werden anerkannt).

Aufenthalt

Folgende Verpflichtungen bestehen während des Aufenthalts in der Slowakei abhängig von der Dauer:

1. Meldepflicht/Information

Auch deutsche und andere EU-Staatsangehörige sind grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von 10 Tagen nach Einreise in die Slowakei bei der Polizeibehörde an ihrem Aufenthaltsort anzumelden und somit über den Aufenthalt zu informieren, sofern nicht bereits das Hotel etc. dies übernimmt.

2. Pflicht zur Aufenthaltsregistrierung bei einem Aufenthalt über 90 Tagen

Als deutscher Staatsangehöriger darf man sich auch länger als 90 Tage in der Slowakei aufhalten, u. A. um einer nichtselbständigen oder selbständigen Tätigkeit nachzugehen oder eine Schule oder Hochschule zu besuchen oder wenn man über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt verfügt und krankenversichert ist. Das Aufenthaltsrecht kann unter bestimmten Voraussetzungen nach Wegfall einer dieser Anforderungen beibehalten werden. Nähere Informationen erteilt die für ihren Wohnort zuständige slowakische Ausländerbehörde oder die örtliche slowakische Polizei. Es besteht aber die Pflicht, den Aufenthalt binnen 30 Tagen nach Ablauf der 90 Tage-Frist nach Einreise bei der Polizei zu registrieren und dabei die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, darunter Personalausweis oder Reisepass sowie etwa Arbeitsvertrag oder Studienbescheinigung oder Bankauszug.

Anschriften der zuständigen Polizeibehörden finden Sie hier.

Über die Aufenthaltsberechtigung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Daneben kann man bei Nachweis eines Wohnsitzes in der Slowakei und zwei Fotos (3 x 3,5 cm) eine fünf Jahre gültige Aufenthaltsberechtigung (Kunststoffkarte) beantragen.

Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis und ggf. die Aufenthaltsbescheinigung sollten stets mitgeführt werden.

IOM - Migration Information Center

Das Zentrum hilft in der Slowakei lebenden Ausländern bei der Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft. Es gibt Auskünfte zu Anmeldung, Sozialversicherung, Arbeitsmöglichkeiten, Gesundheit, Wohnung, Gewerbe etc.

Hier geht's zur Webseite des IOM (in englischer Sprache)

Studieren in der Slowakei

Studium
Studium © Ute grabowsky/photothek.net
Slovak Academic Information Agency
(SAIA)

Die SAIA ist eine unabhängige Informationsagentur zum Thema Studieren und Forschen in der Slowakei. Ihre online-Datenbank ermöglicht den verschiedensten Zielgruppen die Suche nach Stipendien und Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte und Sprachkurse.

Hier geht's zur Webseite (in englischer Sprache)

National Scholarship Programme of the Slovak Republik (NŠP)

Auf der Webseite des NŠP finden sich Informationen zum Programm, dessen Teilnahmebedingungen und weitere wertvolle Informationen für die Bewerbung. Es richtet sich an Studenten, Doktoranten, Universitätsprofessoren, Forscher und Künstler.

Hier geht's zur Webseite (in englischer Sprache)

Weitere Informationen

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