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Hilfe für deutsche Staatsangehörige
Rettungsring, © colourbox.de
Pass weg? Geld verloren? Unfall oder Todesfall?
Außerhalb der Dienstzeiten
(Mo-Fr: 17:00 - 24:00 Uhr / Sa & So: 8:00 - 24:00 Uhr)
ist die Deutsche Botschaft Pressburg unter folgender Nummer telefonisch und per SMS erreichbar:Tel.: +421 903 444 633
Wir helfen Ihnen gerne mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln weiter!
In welchen Fällen kann eine deutsche Auslandsvertretung helfen?
Wegen der großen Zahl deutscher Auslandsurlauber haben unsere Auslandsvertretungen bei der konsularischen Betreuung von Hilfesuchenden ein enormes Arbeitspensum zu bewältigen. Die deutschen Botschaften, Generalkonsulate und Honorarkonsuln helfen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, jedes Jahr in 60-70.000 Fällen. Die Unterstützung reicht dabei von Hinweisen zur Geldbeschaffung nach Verlust oder Diebstahl bis hin zur Mitwirkung bei der Organisation von aufwändigen Ambulanzflügen.
Kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
Gerade in touristischen Zentren kommt es häufig zu Hilfeersuchen, die unsere Auslandsvertretungen mit zum Teil hohen Ansprüchen konfrontieren. Die Vertretungen können und dürfen die innerdeutschen Behörden nicht ersetzen; sie sind auch keine Filialen deutscher Reisebüros oder deutscher Banken.
Hilfe zur Selbsthilfe
Sie können aber in Notfällen aufgrund ihrer ausgeprägten Orts- und Situationskenntnis Informationen und Ratschläge erteilen und auch selbst tätige Hilfe leisten, damit die Hilfesuchenden möglichst rasch in die Lage versetzt werden, sich aus ihrer Notlage zu befreien. Dank der Verbesserung des internationalen Bankensystems sind heute Geldüberweisungen und Benutzung der Kreditkarten in den entferntesten Winkeln der Erde kaum noch ein Problem, so dass ein großer Teil der täglich anfallenden Hilfefälle mittels einer fundierten Beratung durch Konsularbeamte geregelt werden kann.
Die Ausnahme: Finanzielle Hilfe
In streng definierten Einzelfällen darf eine deutsche Auslandsvertretung auf der Grundlage des Konsulargesetzes auch finanzielle Hilfestellung leisten. Die in Anspruch genommenen Leistungen sind in jedem Falle zurückzuzahlen. Privatrechtliche Verpflichtungen, wie unbezahlte Hotelrechnungen, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen, etc. darf ein Konsularbeamter grundsätzlich nicht begleichen.
Evakuierung im Katastrophenfall
Naturkatastrophen, Großschadensereignisse oder Unruhen machen in einzelnen Fällen auch die Evakuierung deutscher Staatsangehöriger oder die Unterstützung bei der Ausreise aus den betroffenen Gebieten notwendig. Die Teilnahme an einer Evakuierung ist freiwillig und kostenpflichtig.
Wie kann eine Auslandsvertretung helfen?
Was kann / darf eine Auslandsvertretung tun?
- Ihnen bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen,
- Ihnen bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zu Hause vermitteln,
- Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen (Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer) bzw. in Ländern, in denen diese Überweisungswege nicht vorhanden sind, auch eine Überweisung über die Auslandsvertretung ermöglichen,
- Ihnen bei Bedarf einen Anwalt, Arzt/Facharzt, Dolmetscher/Übersetzer vor Ort benennen,
- im Falle einer Festnahme auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und Ihre Angehörigen unterrichten,
- beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und Ihnen vor Ort Bestattungsinstitute bei der Erledigung der Formalitäten vermitteln.
Was eine Auslandsvertretung nicht tun kann / darf:
- Führerscheinersatzpapiere ausstellen,
- Ihre privatrechtlichen Verpflichtungen (offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen, etc.) bezahlen,
- Ihnen bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren,
- in laufende Gerichtsverfahren für Sie eingreifen oder örtlichen Behörden Weisungen erteilen,
- für Sie anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen oder Sie vor Gerichten vertreten,
- als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig werden,
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen.