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Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland
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Deutscher Reisepass, © colourbox
Jeder Reisende ist verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Deshalb rät die Botschaft dringend dazu, im Fall von Verlust des Passes oder Personalausweises die Heimreise nach Deutschland nicht ohne ein Passersatzdokument anzutreten.
Betroffene wenden sich bitte umgehend an die Botschaft. Außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer:
+421 09 0344 4633
Während des Bereitschaftsdienstes kann nur ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland, aber kein Reisepass ausgestellt werden. Wer im Ausland weiterreisen möchte, kann erst am nächsten Werktag während der Schalterstunden der Passstelle einen vorläufigen Reisepass beantragen. Zur Ausstellung ist in jedem Fall die Zustimmung der heimatlichen Passbehörde erforderlich.
Mit einem Reiseausweis als Passersatz, den die Botschaft ohne Zustimmung der heimatlichen Passbehörde ausstellen darf, muss der Reisende unbedingt auf direktem Weg nach Deutschland zurückkehren.
Der Antragsteller muss folgende Unterlagen vorlegen
- 1 Passfoto (3,5 x 4,5 cm, Biometrie-Merkmale nicht unbedingt notwendig)
- polizeiliche Diebstahl- oder Verlustanzeige (nahe der Botschaft: Polizeidienststelle Štúrová Str. 15),
- abgelaufenes Reisedokument, wenn vorhanden
- Dokument mit Lichtbild, aus dem die Identität hervorgeht (z. B. Führerschein o.ä.) oder Identitätsbestätigung durch einen Mitreisenden (Formular bei der Botschaft erhältlich)
- eingescannte Kopien oder fotografierte Dokumente auf dem Handy werden auch akzeptiert
- ausgefülltes Antragsformular (bei der Botschaft erhältlich)
Passfotos
Mit den Anforderungen an biometrische Fotos vertraut sind zum Beispiel:
Quick - foto - Katarína Illésová
Medená 24
811 02 Bratislava
CEWE Fotolab (Eurovea)
Pribinova 8
811 09 Bratislava
CEWE Fotolab (Aupark)
Einsteinova 18
851 01 Bratislava
Gebühren
Die Gebühren sind bei Ausstellung in bar zu entrichten.
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland |
8,00 EUR |
Auslandszuschlag (immer) |
44,00 EUR |
ggf. Zuschlag Bereitschaftsdienst |
8,00 EUR |
Maximal |
60,00 EUR |
Bei nachweislich akuter finanzieller Notlage kann der Reiseausweis durch Kostenrechnung bezahlt werden. Der Antragsteller erhält dann später an seine deutsche Heimatanschrift eine Rechnung der Botschaft, zu begleichen durch Überweisung an die Bundeskasse Halle.