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„Vander Elst“-Visum

Artikel

(Visa für Drittstaatsangehörige zur Erbringung einer vorübergehenden Dienstleistung
in Deutschland)

Nach den europäischen Bestimmungen zur Dienstleistungsfreiheit können Unternehmen mit Sitz in einem
EU-Mitgliedstaat (z.B. Slowakei) bei ihnen beschäftigte Drittstaatsangehörige zur zeitlich befristeten
Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen EU-Mitgliedstaat (z.B. nach Deutschland) entsenden,
ohne dass es hierzu einer Arbeitserlaubnis oder sonstigen beschäftigungsrechtlichen Genehmigung bedarf
(sog. aktive Dienstleistungsfreiheit). Firmeninterne Entsendungen, d.h. vorübergehende Einsätze bei einer
Zweigstelle des Unternehmens in Deutschland sind hiervon in der Regel nicht erfasst.

Drittstaatsangehörige Arbeitnehmer, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat (hier Slowakei) die
Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten (slowakisch: „trvaly pobyt“) besitzen und die für ein
Unternehmen in diesem Mitgliedstaat (hier: Slowakei) eine vorübergehende Dienstleistung in Deutschland
erbringen, die 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreitet, sind vom Erfordernis
der Beantragung eines Visums nach „Vander Elst“ befreit.
Ist durch den langfristig Aufenthaltsberechtigten jedoch eine vorübergehende Dienstleistung von mehr als
90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten beabsichtigt, ist auch in diesen Fällen ein Visum nach
„Vander Elst“ erforderlich.

Voraussetzung der Dienstleistungsfreiheit ist grundsätzlich, dass der Arbeitnehmer vom entsendenden
Unternehmen ordnungsgemäß beschäftigt wird und seine Haupttätigkeit in dem Mitgliedstaat ausübt, in
dem das Unternehmen ansässig ist.
Verträge zwischen Arbeitnehmer und entsendendem Unternehmen, die einzig dem Zweck dienen, den
Arbeitnehmer in einen anderen EU-Mitgliedsstaat zu entsenden, ohne dass vor oder nach der Entsendung
eine Beschäftigung im ersten Mitgliedsstaat erfolgt, fallen in der Regel nicht unter die „Vander-Elst“-
Regelung. Weitere Voraussetzung ist, dass die Dienstleistung nach dem Vertrag zwischen Entsender und
Drittbetrieb im EU-Mitgliedstaat vom Entsender in eigener Verantwortung und im Wesentlichen frei von
Weisungen des Drittbetriebs ausgeführt wird.

Visumanträge können in der Slowakei ausschließlich bei der Deutschen Botschaft in Pressburg/Bratislava
(nicht beim Honorarkonsul in Žilina) gestellt werden. Der Antrag kann persönlich nach vorheriger
Terminvereinbarung unter RK-Termin - Bereich wählen (diplo.de) gestellt werden oder per Post.

Die Postanschrift der Visastelle lautet:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Pressburg
- Pass- und Visastelle –
Hviezdoslavovo námestie 10
813 03 Bratislava

Die Visastelle behält sich vor, weitere Unterlagen oder eine persönliche Vorsprache anzufordern.

Slowakische Urkunden und Urkunden aus Drittstaaten sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache
zu versehen.

Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3 - 4 Werktagen zu rechnen.

Die Gebühr beträgt 75 EUR und ist bei Antragstellung in bar zahlbar.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen

Alle Unterlagen bitte im Original und mit je einer Kopie vorlegen, die Originale erhalten Sie nach Einsichtnahme zurück. Je nach Lage des Einzelfalles kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
  • gültiger Reisepass (bitte kopieren Sie die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten)Ihr Reisepass muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
    - innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt
    - zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Wiederausreise aus Deutschland noch mind. drei Monate gültig
    - zwei freie Seiten vorhanden
  • slowakische Aufenthaltserlaubnis (Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis muss die Dauer des Visums um mind. drei Monate überschreiten)
  • zwei biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm)

    Mit den Anforderungen an biometrische Fotos vertraut sind zum Beispiel:

    Quick - foto - Katarína Illesová
    Medená 24
    811 02 Bratislava

    CEWE Fotolab (Eurovea)
    Pribinova 8
    811 09 Bratislava

    CEWE Fotolab (Aupark)
    Einsteinova 18
    851 01 Bratislava
  • Bestätigung des Entsendeunternehmens (z.B. Entsendevertrag)
    Die Bestätigung muss Angaben zu folgenden Punkten enthalten:- ordnungsgemäße Beschäftigung des drittstaatsangehörigen Antragstellers- voraussichtlicher Beginn und voraussichtliches Ende des Einsatzes in Deutschland- Ort des Einsatzes in Deutschland- kurze Beschreibung der Dienstleistung, die erbracht werden soll- Gehalt während des Einsatzes in Deutschland
  • Vertrag zwischen slowakischem Entsendeunternehmen und deutschem Drittbetrieb
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz in der Slowakei und Deutschland für die Dauer der Entsendung (Europäische Krankenversicherungskarte – European Health Insurance Card EHIC - oder vergleichbare private Krankenversicherung)

Haftungsausschluss
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für den Inhalt. Nachträgliche Änderungen der Rechtslage können eintreten, ohne dass die Botschaft davon erfährt.
Die Botschaft ist nicht berechtigt, Auskünfte zu slowakischem Recht zu geben. Diese können Sie nur bei den zuständigen slowakischen Behörden erhalten.

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