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„Vander Elst“-Visa

Artikel

(Visa für Drittstaatsangehörige zur Erbringung einer vorübergehenden Dienstleistung
in Deutschland)

Grundsätzliche Hinweise

Eine Antragstellung ist nur persönlich und mit den nachfolgend erwähnten vollständigen Unterlagen möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Vorsprache per Mail an info@pressburg.diplo.de. Die Botschaft bietet Termine montags bis freitags von 09.00 - 12.00 Uhr an. Sie können konkrete Terminwünsche mitteilen. Wir versuchen, diesen möglichst zu entsprechen.
Alle Unterlagen müssen im Original und mit zwei Kopien vorgelegt werden. Zusätzliche Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens von der Botschaft nachgefordert werden.

Bei Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, legen Sie bitte eine Übersetzung eines/r vereidigten Übersetzers/in in die deutsche Sprache vor.

Bitte planen Sie eine Bearbeitungszeit von 3 - 4 Arbeitstagen nach Antragstellung ein. In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Hierdurch kann sich die Bearbeitungszeit auf mehrere Wochen verlängern.

Die Gebühr für die Bearbeitung des Visumantrags beträgt Euro 75,-- (zahlbar nur in bar; keine Kartenzahlung möglich) und wird bei Antragstellung fällig. Ein Erstattungsanspruch im Fall einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrages besteht nicht.

Allgemeine Informationen

Nach den europäischen Bestimmungen zur Dienstleistungsfreiheit können Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat (z.B. Slowakei) bei ihnen beschäftigte Drittstaatsangehörige zur zeitlich befristeten Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen EU-Mitgliedstaat (z.B. nach Deutschland) entsenden, ohne dass es hierzu einer Arbeitserlaubnis oder sonstigen beschäftigungsrechtlichen Genehmigung bedarf (sog. aktive Dienstleistungsfreiheit). Firmeninterne Entsendungen, d.h. vorübergehende Einsätze bei einer Zweigstelle des Unternehmens in Deutschland sind hiervon in der Regel nicht erfasst.

Drittstaatsangehörige Arbeitnehmer, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten (slowakisch: „trvaly pobyt“) besitzen und die für eine Firma in diesem Mitgliedstaat eine vorübergehende Dienstleistung in Deutschland erbringen, die drei Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreitet, sind vom Erfordernis der Beantragung eines Visums nach „Vander Elst“ befreit. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten ist auch in diesen Fällen ein Visumverfahren durchzuführen.

Voraussetzung der Dienstleistungsfreiheit ist grundsätzlich, dass der Arbeitnehmer mit dem entsendenden Unternehmen einen Arbeitsvertrag geschlossen hat und ordnungsgemäß beschäftigt wird. Verträge zwischen Arbeitnehmer und entsendendem Unternehmen, die einzig dem Zweck dienen, den Arbeitnehmer in einen anderen EU-Mitgliedsstaat zu entsenden, ohne dass vor oder nach der Entsendung eine Beschäftigung im ersten Mitgliedsstaat erfolgt, fallen in der Regel nicht unter die „Vander Elst“-Regelung. Weitere Voraussetzung ist, dass die Dienstleistung nach dem Vertrag zwischen Entsender und Drittbetrieb im EU-Mitgliedstaat vom Entsender in eigener Verantwortung und im Wesentlichen frei von Weisungen des Drittbetriebs ausgeführt wird.

Erforderliche Dokumente

Für die Erteilung eines „Vander Elst“-Visums sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare für ein nationales Visum
  • Reisepass: Die Gültigkeit des Passes muss die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten. Der Pass muss noch mindestens über zwei leere Seiten verfügen. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  • slowakischer Aufenthaltstitel: Kopieren Sie bitte Vorder- und Rückseite. Die Gültigkeit des Aufenthaltstitels muss die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten.
  • zwei identische biometrische Passfotos im Format 3,5 x 4,5 cm, nicht älter als sechs Monate
  • Bestätigung des Dienstleistungserbringers (z.B. Entsendevertrag), die Angaben zu folgenden Punkten enthält:
    • ordnungsgemäße Beschäftigung des drittstaatsangehörigen Antragstellers
    • voraussichtlicher Beginn und voraussichtliches Ende des Einsatzes in Deutschland
    • Ort des Einsatzes in Deutschland
    • kurze Beschreibung der Dienstleistung, die erbracht werden soll
    • Gehalt während des Einsatzes in Deutschland
  • Aussagekräftiger Dienstleistungsvertrag zwischen Dienstleistungserbringer und Drittbetrieb
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz in der Slowakei und Deutschland für die Dauer der Entsendung (Europäische Krankenversicherungskarte – European Health Insurance Card EHIC)


Folgende Fotostudios in der Nähe der Botschaft kennen sich mit den Anforderungen an biometrische Personalausweisfotos (im Format 3,5 x 4,5 cm) aus:

Fotoatelier Katarína Illesová
Medena 24
811 02 Bratislava
Tel.: +421 (0)903 609 200
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 9:00 - 16:30 Uhr

Fotostudio CEWE Fotolab
in den Einkaufszentren EUROVEA und AUPARK:

EUROVEA: Pribinova 8, 811 09 Bratislava, Tel.: +421 (0)2 5541 4012
Öffnungszeiten: Mo - So von 10:00 - 21:00 Uhr

AUPARK: Einsteinova 18, 851 01 Bratislava, Tel.: +421 (0)2 4319 1720
Öffnungszeiten: Mo - So von 9:00 – 21:00 Uhr



Haftungsausschluss
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für den Inhalt. Nachträgliche Änderungen der Rechtslage können eintreten, ohne dass die Botschaft davon erfährt.

Die Botschaft ist nicht berechtigt, Auskünfte zu slowakischem Recht zu geben. Diese können Sie nur bei den zuständigen slowakischen Behörden erhalten.


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