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Informationen zur Aufnahme eines Studiums

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Visumanträge für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland können in der Slowakei ausschließlich bei der Deutschen Botschaft in Pressburg/Bratislava gestellt werden. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache in der Botschaft während der Öffnungszeiten (montags bis freitags 9.00 - 12.00 Uhr) nach vorheriger Terminvereinbarung erforderlich. Terminanfragen können Sie per Mail an uns richten.

Für die Entgegennahme Ihres Antrags ist die Botschaft nur zuständig, wenn Sie in der Slowakei Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, d.h. Sie müssen nachweislich seit mindestens sechs Monaten hier leben und/oder für die nächsten sechs Monate hier Ihren Lebensmittelpunkt haben.

Ihr Antrag kann nur angenommen werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Urkunden/Diplome aus Nicht-EU-Staaten müssen ggf. mit einer Apostille oder Legalisation versehen sein. Bitte klären Sie die Frage der Notwendigkeit vorab per E-Mail an uns.

Bei Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, legen Sie bitte eine Übersetzung eines/r vereidigten Übersetzers/in in die deutsche Sprache vor.

Über Ihren Visumantrag entscheidet die Botschaft nicht alleine. Die örtlich zuständige Ausländerbehörde in Deutschland wird von der Botschaft beteiligt. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. vier Wochen zu rechnen.

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden (jeweils im Original mit zwei Kopien; die Originale erhalten Sie nach Einsichtnahme zurück)

  • zwei ausgefüllte und unterschriebene Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Visagebühr Euro 75,-- (in bar)
  • gültiger Reisepass (nicht älter als 10 Jahre - bitte kopieren Sie nur Seiten mit Personendaten)
  • slowakische Aufenthaltserlaubnis
  • Zulassungsbescheid der Hochschule
  • bei Studienanfängern: Schulabschlusszeugnis (mit Übersetzung und ggf. Apostille/Legalisation)
  • Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mindestens auf dem Niveau „B1“, bei englischsprachigen Studiengängen entsprechender Nachweis englischer Sprachkenntnisse)
  • Unterkunftsnachweis für den Aufenthalt in Deutschland (z.B. Mietvertrag oder Zusage über Wohnraum im Studentenwohnheim)
  • Krankenversicherungsnachweis (studentische Krankenversicherung oder Reisekrankenversicherung mit mind. Euro 30.000,-- Deckungssumme – Vorlage ist erst bei Abholung des Visums erforderlich)
  • Finanzierungsnachweis zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts (pro Monat Euro 934,--)
    • Nachweis erfolgt durch eine der folgenden Alternativen:
    • Vorlage einer Verpflichtungserklärung (§§ 66 - 68 AufenthG)
    • Sperrkonto in Deutschland (mind. Euro 11.208,--)
    • Hinterlegung einer Bankbürgschaft bei einer Bank im Bundesgebiet
    • Stipendium i.H.v. monatlich Euro 934,-- aus deutschen oder EU-Mitteln
  • zwei biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm)

Folgende Fotostudios in der Nähe der Botschaft kennen sich mit den Anforderungen an biometrische Personalausweisfotos (im Format 3,5 x 4,5 cm) aus:

Fotoatelier Katarína Illesová
Medena 24
811 02 Bratislava
Tel.: +421 (0)903 609 200
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 9:00 - 16:30 Uhr

Fotostudio CEWE Fotolab
in den Einkaufszentren EUROVEA und AUPARK:

EUROVEA: Pribinova 8, 811 09 Bratislava, Tel.: +421 (0)2 5541 4012
Öffnungszeiten: Mo - So von 10:00 - 21:00 Uhr

AUPARK: Einsteinova 18, 851 01 Bratislava, Tel.: +421 (0)2 4319 1720
Öffnungszeiten: Mo - So von 9:00 – 21:00 Uhr

Je nach Lage des Einzelfalles kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Botschaft gerne zur Verfügung.


Haftungsausschluss
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für den Inhalt. Nachträgliche Änderungen der Rechtslage können eintreten, ohne dass die Botschaft davon erfährt.

Die Botschaft ist nicht berechtigt, Auskünfte zu slowakischem Recht zu geben. Diese können Sie nur bei den zuständigen slowakischen Behörden erhalten.


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