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Informationen zu Sprachkursen in Deutschland

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Visaanträge für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland können in der Slowakei ausschließlich bei der Deutschen Botschaft in Pressburg/Bratislava (nicht beim deutschen Honorarkonsul in Žilina) gestellt werden. Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung über unser Kontaktformular ist unbedingt erforderlich! Slowakische Urkunden und Urkunden aus Drittstaaten müssen mit einer Apostille und einer Übersetzung in die deutsche Sprache versehen sein.

Für die Entgegennahme Ihres Antrags ist die Botschaft nur zuständig, wenn Sie in der Slowakei Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, d.h. Sie müssen nachweislich seit mindestens sechs Monaten hier leben und/oder für die nächsten sechs Monate hier Ihren Lebensmittelpunkt haben.

Wenn Sie über eine gültige Aufenthaltserlaubnis für die Slowakei verfügen, dürfen Sie sich visumfrei bis zu drei Monate lang in Deutschland aufhalten und dabei auch einen Sprachkurs besuchen. Zur Teilnahme an einem längerfristigen Sprachkurs benötigen Sie aber ein Visum.

Bei Anträgen für Sprachkurse ist die Botschaft nicht alleine entscheidungsbefugt – die örtlich zuständige Ausländerbehörde in Deutschland muss beteiligt werden und ihre Zustimmung geben. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 1 - 3 Monaten zu rechnen (ohne Gewähr).

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass bei Antragstellung noch mindestens sechs Monate lang gültig ist. Die Gültigkeit des slowakischen Aufenthaltstitels muss die voraussichtliche Dauer des Visumsverfahrens noch abdecken.

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • zwei ausgefüllte und unterschriebene Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis:
    zum Online Formular
  • Visagebühr Euro 75,-- (in bar)
  • gültiger Reisepass
  • slowakische Aufenthaltserlaubnis
  • Anmeldebestätigung der Sprachschule mit Zahlungsnachweis der Kursgebühr
  • Unterkunftsnachweis für die Dauer des Sprachkurses
  • Krankenversicherungsnachweis für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland
  • Ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts (pro Monat Euro 861,--)
    Nachweis erfolgt durch eine der folgenden Alternativen:
    • Vorlage einer Verpflichtungserklärung (§§ 66 - 68 AufenthG)
    • Sperrkonto in Deutschland
    • Hinterlegung einer jährlich zu erneuernden Bankbürgschaft bei einer Bank im Bundesgebiet
    • Stipendien i.H.v. monatlich Euro 861,-- aus deutschen öffentlichen Mitteln oder EU-Mitteln
  • zwei biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm).


Folgende Fotostudios in der Nähe der Botschaft kennen sich mit den Anforderungen an biometrische Personalausweisfotos (im Format 3,5 x 4,5 cm) aus:


Fotoatelier Katarína Illesová
Medena 24
811 02 Bratislava
Tel.: +421 (0)903 609 200
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 9:00 - 16:30 Uhr

Fotostudio CEWE Fotolab
in den Einkaufszentren EUROVEA und AUPARK:

EUROVEA: Pribinova 8, 811 09 Bratislava, Tel.: +421 (0)2 5541 4012
Öffnungszeiten: Mo - So von 10:00 - 21:00 Uhr

AUPARK: Einsteinova 18, 851 01 Bratislava, Tel.: +421 (0)2 4319 1720
Öffnungszeiten: Mo - So von 9:00 – 21:00 Uhr


Bei Visumserteilung ist eine Reisekrankenversicherung vorzulegen (Mindestdeckung Euro 30.000).

Alle Urkunden und Bescheinigungen bitte im Original und mit zwei Kopien vorlegen.

Je nach Lage des Einzelfalles kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.


Haftungsausschluss
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für den Inhalt. Nachträgliche Änderungen der Rechtslage können eintreten, ohne dass die Botschaft davon erfährt.

Die Botschaft ist nicht berechtigt, Auskünfte zu slowakischem Recht zu geben. Diese können Sie nur bei den zuständigen slowakischen Behörden erhalten.


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