Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennnachzug

Artikel

Ausländische Ehepartner, die nach Deutschland ziehen möchten, müssen schon bei der Beantragung des Visums einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Sie sollen sich in Deutschland von Anfang an zumindest auf einfache Art auf Deutsch verständigen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. So soll nachziehenden Ehegatten der Einstieg in den Integrationskurs und die Integration in die deutsche Gesellschaft erleichtert werden.

Bei der Beantragung des Visums sind die Sprachkenntnisse durch ein Sprachzeugnis auf dem Niveau A1 eines nach den Standards der ALTE zertifizierten Prüfungsanbieters nachzuweisen, der über eine mit Entsandten besetzte Niederlassung verfügt. Dies ist in der Slowakei gegenwärtig beim Goethe-Institut, der Akademia vzdelavania und der Berlitz School Slovakia in Pressburg der Fall.

Ausnahmen: Wenn bei der persönlichen Antragstellung ersichtlich ist, dass der Antragsteller die geforderten Deutschkenntnisse zweifelsfrei besitzt, ist kein besonderer Nachweis notwendig.

Das Sprachprüfungszertifikat muss außerdem nicht vorgelegt werden bei:

  • nachgewiesener körperlicher oder geistiger Behinderung
  • Ehegatten von Hochqualifizierten, Forschern, Firmengründern sowie Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen der Genfer-Flüchtlings-Konvention, wenn die Ehe bereits vor der Ausreise aus der Slowakei bestanden hat
  • erkennbar geringem Integrationsbedarf
  • Ehegatten von Ausländern mit der Staatsangehörigkeit von Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland oder Vereinigte Staaten.

Haftungsausschluss
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für den Inhalt. Nachträgliche Änderungen der Rechtslage können eintreten, ohne dass die Botschaft davon erfährt.

Die Botschaft ist nicht berechtigt, Auskünfte zu slowakischem Recht zu geben. Diese können Sie nur bei den zuständigen slowakischen Behörden erhalten.


nach oben