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Informationen zum Freiwilligenaufenthalt

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Visa für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland können in der Slowakei ausschließlich bei der Deutschen Botschaft in Pressburg/Bratislava (nicht beim deutschen Honorarkonsul in Žilina) beantragt werden. Persönliche Vorsprache zu den offiziellen Öffnungszeiten der Botschaft, vorzugsweise jedoch nach Terminvereinbarung, ist unbedingt erforderlich! Achten Sie auch auf die Vollständigkeit der beizufügenden Unterlagen, damit der Visumsantrag angenommen werden kann. Slowakische Urkunden und Urkunden aus Drittstaaten müssen mit einer Apostille und einer Übersetzung in die deutsche Sprache versehen sein.

Für die Entgegennahme Ihres Antrags ist die Botschaft nur zuständig, wenn Sie in der Slowakei Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, d. h. Sie müssen nachweislich seit mindestens sechs Monaten hier leben und/oder für die nächsten sechs Monate hier Ihren Lebensmittelpunkt haben.

Bei Visaanträgen auf Freiwilligendienst ist die Botschaft nicht alleine Entscheidungsbefugt – die örtlich zuständige Bundesagentur für Arbeit und ggf. auch die Ausländerbehörde in Deutschland müssen beteiligt werden und ihre Zustimmung geben. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten zu rechnen (ohne Gewähr).

Das Visum für die Dauer des Freiwilligeneinsatzes oder für zunächst drei Monate erhalten Sie dann bei Vorsprache in der Botschaft. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass bei Antragstellung noch mindestens sechs Monate lang gültig ist. Die Gültigkeit des slowakischen Aufenthaltstitels muss die voraussichtliche Dauer des Visumsverfahrens noch abdecken.

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • zwei ausgefüllte und unterschriebene Visaanträge
  • Visagebühr von Euro 75,--(in bar)
  • gültiger Reisepass nicht älter als 10 Jahre
  • slowakische Aufenthaltserlaubnis
  • ausreichende Sprachkenntnisse für die geplante Tätigkeit
  • aktuelles polizeiliches Führungszeugnis aus der Slowakei
  • Vertrag über den Freiwilligeneinsatz in Deutschland. Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zur Ihrer Unterkunft und Verpflegung, bitte auch ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung.
  • lückenloser Lebenslauf
  • Motivationsschreiben (beruflichen Perspektive nach Freiwilligeneinsatz!)
  • zwei biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm)


Folgende Fotostudios in der Nähe der Botschaft kennen sich mit den Anforderungen an biometrische Personalausweisfotos (im Format 3,5 x 4,5 cm) aus:

​​​​​​​Fotoatelier Katarína Illesová
Medena 24
811 02 Bratislava
Tel.: +421 (0)903 609 200
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 9:00 - 16:30 Uhr

Fotostudio CEWE Fotolab
in den Einkaufszentren EUROVEA und AUPARK:

EUROVEA: Pribinova 8, 811 09 Bratislava, Tel.: +421 (0)2 5541 4012
Öffnungszeiten: Mo - So von 10:00 - 21:00 Uhr

AUPARK: Einsteinova 18, 851 01 Bratislava, Tel.: +421 (0)2 4319 1720
Öffnungszeiten: Mo - So von 9:00 – 21:00 Uhr


Hinweise zum polizeilichen Führungszeugnis finden Sie in slowakischer und englischer Sprache auf:

www.slovensko.sk
www.slovensko.sk/en/title

Sofern Sie nicht über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, müssen Sie durch eine Bestätigung der Einsatzstelle nachweisen, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und Sie die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können.

Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz (Mindestdeckung: Euro 30.000) für die Zeit zwischen der Einreise und dem Antritt des Freiwilligendienstes vorlegen.

Je nach Lage des Einzelfalles kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.


Haftungsausschluss
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für den Inhalt. Nachträgliche Änderungen der Rechtslage können eintreten, ohne dass die Botschaft davon erfährt.

Die Botschaft ist nicht berechtigt, Auskünfte zu slowakischem Recht zu geben. Diese können Sie nur bei den zuständigen slowakischen Behörden erhalten.


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