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Ehegattennachzug und Familienzusammenführung

Artikel

Visa für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland können in der Slowakei ausschließlich bei der Deutschen Botschaft in Pressburg/Bratislava (nicht beim deutschen Honorarkonsul in Žilina) beantragt werden. Persönliche Vorsprache zu den offiziellen Öffnungszeiten der Botschaft, vorzugsweise jedoch nach telefonischer Terminvereinbarung, ist unbedingt erforderlich!

Für die Entgegennahme Ihres Antrags ist die Botschaft nur zuständig, wenn Sie in der Slowakei Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, d. h. Sie müssen nachweislich seit mindestens sechs Monaten hier leben und/oder für die nächsten sechs Monate hier Ihren Lebensmittelpunkt haben.

Achten Sie unbedingt auf die Vollständigkeit der beizufügenden Unterlagen. Alle slowakischen Personenstandsurkunden und Personenstandsurkunden aus Drittstaaten müssen mit einer Apostille und Übersetzung in die deutsche Sprache versehen sein. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate lang gültig ist. Die Gültigkeit des slowakischen Aufenthaltstitels muss die voraussichtliche Dauer des Visumsverfahrens noch abdecken.

Für Ehepartner von Angehörigen eines Mitgliedsstaates der EU/EWR gilt ein verkürztes Verfahren, wenn das Freizügigkeitsrecht nachgewiesen wird.

Bei Anträgen auf Familienzusammenführung ist die Botschaft nicht alleine Entscheidungsbefugt – die örtlich zuständige Ausländerbehörde in Deutschland muss beteiligt werden und ihre Zustimmung geben. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten zu rechnen (ohne Gewähr).

Bitte sehen Sie deshalb innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung von Sachstandsabfragen ab.

Folgende Unterlagen müssen im Original mit je zwei Kopien vorgelegt werden:

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
  • gültiger Reisepass nicht älter als 10 Jahre
  • slowakische Aufenthaltserlaubnis
  • Visagebühr von Euro 75,--(in bar; Minderjährige Euro 37,50) und evtl. zusätzliche Auslagen (Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen ist gebührenfrei!)
  • Heiratsurkunde

  • Geburtsurkunde

  • Deutschkenntnisse Niveau: „A1“
    (Siehe auch Informationen zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennnachzug.)

  • Reisekrankenversicherung (Mindestdeckung von Euro 30.000)

  • Vom in Deutschland lebenden Ehegatten (jeweils 2 Kopien; keine Originale nötig):
    a) Pass (Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Personendaten)
    b) Meldebestätigung in Deutschland
    c) bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltstitel in Deutschland
    d) Verdienstbescheinigung der letzten 3 Monate (nicht bei Deutschen)
    e) Wohnungsmietvertrag bzw. Eigentumsnachweis (nicht bei Deutschen)

  • 2 biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm)

Folgende Fotostudios in der Nähe der Botschaft kennen sich mit den Anforderungen an biometrische Personalausweisfotos (im Format 3,5 x 4,5 cm) aus:

​​​​​​​Fotoatelier Katarína Illesová
Medena 24
811 02 Bratislava
Tel.: +421 (0)903 609 200
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 9:00 - 16:30 Uhr

Fotostudio CEWE Fotolab
in den Einkaufszentren EUROVEA und AUPARK:

EUROVEA: Pribinova 8, 811 09 Bratislava, Tel.: +421 (0)2 5541 4012
Öffnungszeiten: Mo - So von 10:00 - 21:00 Uhr

AUPARK: Einsteinova 18, 851 01 Bratislava, Tel.: +421 (0)2 4319 1720
Öffnungszeiten: Mo - So von 9:00 – 21:00 Uhr


Je nach Lage des Einzelfalles kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Für die Herstellung und Wahrung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften gelten die oben genannten Vorschriften entsprechend.


Haftungsausschluss
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für den Inhalt. Nachträgliche Änderungen der Rechtslage können eintreten, ohne dass die Botschaft davon erfährt.

Die Botschaft ist nicht berechtigt, Auskünfte zu slowakischem Recht zu geben. Diese können Sie nur bei den zuständigen slowakischen Behörden erhalten.


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