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Arbeitsaufnahme / Erwerbstätigkeit in Deutschland
Visa für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland können in der Slowakei ausschließlich bei der Deutschen Botschaft in Pressburg/Bratislava (nicht beim deutschen Honorarkonsul in Žilina) beantragt werden.
Für die Entgegennahme Ihres Antrags ist die Botschaft nur zuständig, wenn Sie in der Slowakei Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, d. h. Sie müssen nachweislich seit mindestens sechs Monaten hier leben und/oder für die nächsten sechs Monate hier Ihren Lebensmittelpunkt haben.
Persönliche Vorsprache zu den offiziellen Öffnungszeiten der Botschaft, vorzugsweise jedoch nach telefonischer Terminvereinbarung, ist unbedingt erforderlich! Achten Sie auch auf die Vollständigkeit der beizufügenden Unterlagen, damit der Visumsantrag sofort entgegengenommen werden kann.
Alle slowakischen Urkunden und Urkunden aus Drittstaaten müssen mit einer Apostille und einer Übersetzung in die deutsche Sprache versehen sein.
Aufenthalt zuständige Behörde in Deutschland weitergeleitet.
1. Selbstständige Tätigkeit
Folgende Unterlagen müssen bei der Visastelle vorgelegt werden:
- zwei ausgefüllte und unterschriebene Visaanträge
- gültiger Reisepass nicht älter als 10 Jahre
- slowakische Aufenthaltserlaubnis
- Visagebühr von Euro 75,00 (in bar)
Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug oder Entwurf Gesellschaftsvertrag
Unternehmenskonzept
Kapital- und Finanzierungsplan
Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Realisierung der angestrebten Tätigkeit und zur Sicherung des Lebensunterhaltes für die ersten Monate durch Eigenkapitel oder durch eine Kreditzusage
Ausreichende berufsnotwendige Qualifikationen / Nachweise über unternehmerische Erfahrung
Ausreichende Sprachkenntnisse für die geplante Tätigkeit
bei Ausländern älter als 45 Jahre: Nachweis über angemessene Altersversorgung
aktuelles polizeiliches Führungszeugnis aus der Slowakei
- zwei biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm)
Folgende Fotostudios in der Nähe der Botschaft kennen sich mit den Anforderungen an biometrische Passfotos (im Format 3,5 x 4,5 cm) aus:
Fotoatelier Katarína Illesová
Medena 24
811 02 Bratislava
Tel.: +421 (0)903 609 200
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 9:00 - 16:30 UhrFotostudio CEWE Fotolab
in den Einkaufszentren EUROVEA und AUPARK:EUROVEA: Pribinova 8, 811 09 Bratislava, Tel.: +421 (0)2 5541 4012
Öffnungszeiten: Mo - So von 10:00 - 21:00 UhrAUPARK: Einsteinova 18, 851 01 Bratislava, Tel.: +421 (0)2 4319 1720
Öffnungszeiten: Mo - So von 9:00 - 21:00 Uhr
2. Unselbständige Tätigkeit (Erwerbstätigkeit)
Folgende Unterlagen müssen bei der Visastelle vorgelegt werden:
- zwei ausgefüllte und unterschriebene Visaanträge
- gültiger Reisepass nicht älter als 10 Jahre
- slowakische Aufenthaltserlaubnis
- Visagebühr von Euro 75,00 (in bar)
Arbeitsvertrag oder Einladung zur Arbeitsaufnahme aus Deutschland
Lebenslauf über den beruflichen Werdegang
Qualifikationsnachweise (Zeugnisse, Diplome usw.) mit beglaubigter Übersetzung und ggfs. Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation ( www.bq-portal.de) bzw. Anerkennung des ausländischen Hochschulabschlusses ( www.anabin.de)
ausreichende Sprachkenntnisse für die geplante Tätigkeit
aktuelles polizeiliches Führungszeugnis aus der Slowakei
ggf. Vorabzustimmung der zuständigen Bundesagentur für Arbeit.
- zwei biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm)
Folgende Fotostudios in der Nähe der Botschaft kennen sich mit den Anforderungen an biometrische Personalausweisfotos (im Format 3,5 x 4,5 cm) aus:
Fotoatelier Katarína Illesová
Medena 24
811 02 Bratislava
Tel.: +421 (0)903 609 200
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 9:00 - 16:30 Uhr
Fotostudio CEWE Fotolab
in den Einkaufszentren EUROVEA und AUPARK:
EUROVEA: Pribinova 8, 811 09 Bratislava, Tel.: +421 (0)2 5541 4012
Öffnungszeiten: Mo - So von 10:00 - 21:00 Uhr
AUPARK: Einsteinova 18, 851 01 Bratislava, Tel.: +421 (0)2 4319 1720
Öffnungszeiten: Mo - So von 9:00 – 21:00 Uhr
Alle Unterlagen müssen im Original und zwei Kopien vorgelegt werden.
Je nach Lage des Einzelfalles kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Monaten zur rechnen (ohne Gewähr). Vor Ablauf von zwei Monaten wird dringend gebeten, von Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate lang gültig ist. Die Gültigkeit des Reisepasses muss die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums mindestens um drei Monate überschreiten. Die Gültigkeit des slowakischen Aufenthaltstitels muss noch mindestens drei Monate ab Antragstellung betragen.
Die Botschaft verweist auch auf die Dienstleistungen und Merkblätter der Deutsch-Slowakischen Industrie- und Handelskammer zur Arbeitsaufnahme in Deutschland.
Haftungsausschluss
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für den Inhalt. Nachträgliche Änderungen der Rechtslage können eintreten, ohne dass die Botschaft davon erfährt.
Die Botschaft ist nicht berechtigt, Auskünfte zu slowakischem Recht zu geben. Diese können Sie nur bei den zuständigen slowakischen Behörden erhalten.