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Arbeitsaufnahme/Erwerbstätigkeit in Deutschland
Wenn Sie in Deutschland eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten, müssen Sie in der Regel vor Einreise ein Visum einschließlich Arbeitserlaubnis beantragen. Für die Erteilung der Arbeitserlaubnis kommen abhängig von der Art der beabsichtigten Tätigkeit, dem Einkommen und der Qualifikation unterschiedliche Rechtsgrundlagen in Betracht. Prüfen Sie daher im Folgenden, ob die hier genannten Voraussetzungen auf Sie zutreffen.
Wenn Sie die Voraussetzungen zur Erteilung einer Blauen Karte EU nicht erfüllen (s. entsprechendes Merkblatt), richtet sich die Erteilung eines Aufenthaltstitels einschließlich Arbeitserlaubnis nach §§18a, 18b Abs. 1 AufenthG.
Visumanträge für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland können in der Slowakei ausschließlich bei der Deutschen Botschaft in Pressburg/Bratislava (nicht beim Honorarkonsul in Žilina) gestellt werden. Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung unter RK-Termin - Bereich wählen (diplo.de) ist unbedingt erforderlich!
Für die Entgegennahme Ihres Antrags ist die Botschaft nur zuständig, wenn Sie in der Slowakei Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, d.h. Sie müssen nachweislich seit mindestens sechs Monaten hier leben und/oder für die nächsten sechs Monate hier Ihren Lebensmittelpunkt haben.
Alle Unterlagen müssen im Original und mit einer Kopie vorgelegt werden. Zusätzliche Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens von der Botschaft nachgefordert werden.
Slowakische Urkunden und Urkunden aus Drittstaaten müssen mit einer Übersetzung eines/r vereidigten Übersetzers/in in die deutsche Sprache sowie ggf. mit einer Legalisation oder Apostille versehen sein.
Die Gebühr beträgt 75 EUR und ist bei Antragstellung in bar zu zahlen.
Ihr Antrag wird zeitnah durch die Botschaft an die für den geplanten Aufenthalt zuständige Behörde in Deutschland weitergeleitet. Es ist in Einzelfällen mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen bis Monaten zu rechnen (ohne Gewähr). Vor Ablauf von zwei Monaten wird gebeten, von Sachstandsfragen Abstand zu nehmen.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Alle Unterlagen bitte im Original und mit einer Kopie vorlegen, die Originale erhalten Sie nach Einsichtnahme zurück. Je nach Lage des Einzelfalles kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
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ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag für ein nationales Visum:
https://videx-national.diplo.de/videx/visum-erfassung/videx-langfristiger-aufenthalt - gültiger Reisepass
Ihr Reisepass muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt
- Gültigkeit des Passes muss die Dauer des Visums um mind. drei Monate überschreiten
- zwei frei Seiten vorhanden
Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite sowie alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
- Slowakische Aufenthaltserlaubnis
Kopieren Sie bitte Vorder- und Rückseite. Die Gültigkeit des Aufenthaltstitels muss die voraussichtliche Dauer des Visumverfahrens abdecken.
- zwei biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm)
Mit den Anforderungen an biometrische Fotos vertraut sind zum Beispiel:
Quick – foto - Katarína Illésová
Medená 24
811 02 Bratislava
CEWE Fotolab (Eurovea)
Pribinova 8
811 09 Bratislava
CEWE Fotolab (Aupark)
Einsteinova 18
851 01 Bratislava
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis aus der Slowakei
Hinweise zum polizeilichen Führungszeugnis finden Sie in slowakischer und englischer Sprache auf:
www.slovensko.sk
www.slovensko.sk/en/title
- Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse für die geplante Tätigkeit
- Krankenversicherungsnachweis: Mindestdeckung 30.000,-- EUR; Vorlage erst bei Abholung des Visums erforderlich
- Für Antragsteller ab 45 Jahren: Nachweis über ausreichende Altersversorgung
Gehaltsnachweis in Höhe von mind. 49.830,-- EUR/Jahr bzw. 4.152,50 EUR/Monat (Stand 2024)
ODER
Gehaltsnachweis in niedrigerer Höhe und angemessene Altersvorsorge insb. gesetzliche/private Rentenversicherungsansprüche, Lebensversicherungen, Immobilien (Katasterauszug, letzter Steuerbescheid für die Immobilie) oder sonstiges Vermögen
Selbstständige Tätigkeit | Unselbstständige Tätigkeit |
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Haftungsausschluss
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für den Inhalt. Nachträgliche Änderungen der Rechtslage können eintreten, ohne dass die Botschaft davon erfährt.
Die Botschaft ist nicht berechtigt, Auskünfte zu slowakischem Recht zu geben. Diese können Sie nur bei den zuständigen slowakischen Behörden erhalten.