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Informationen zum Visum für Berufskraftfahrer

20.03.2023 - Artikel

Hinweise zur Beantragung eines Visums zur Arbeitsaufnahme als Berufskraftfahrer


Allgemeine Informationen

Bitte lesen Sie diese Hinweise, das Antragsformular und die Belehrung sorgfältig durch. Die Belehrung ist ausgedruckt und unterschrieben zur Antragstellung mitzubringen.

Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Die Botschaft muss im Visumverfahren die Bundesagentur für Arbeit und ggfs. die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren dauert in der Regel nach Antragsabgabe am Schalter 3 bis 4 Wochen dauern. Sobald eine Antwort vorliegt, werden Sie benachrichtigt.

Bestechung bzw. der Versuch der Bestechung von Mitarbeitern der Botschaft hat neben den strafrechtlichen Konsequenzen ebenfalls die Versagung des Visums zur Folge.


Dokumente

Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Punkten. Sämtliche Unterlagen bitten wir im Original sowie zwei Kopien vorzulegen.

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge und fügen jedem Antrag ein komplettes Unterlagenpaket (Kopien) bei. Die Originaldokumente reichen Sie sortiert als drittes Unterlagenpaket ein. Sie erhalten die Originale spätestens nach der Entscheidung über Ihren Antrag zurück.

Für die Erteilung eines Visums zur Arbeitsaufnahme als Berufskraftfahrer benötigt die Botschaft folgende Unterlagen: 

  1. Reisepass (alle relevanten Seiten) - mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten
  2. 2 Videxformulare - in Deutsch oder Englisch, vollständig online ausgefüllt und nach Ausdruck eigenhändig unterschrieben. Keine Anträge für Schengenvisa!
  3. 3 Fotos - 3 identische biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, 2 Fotos kleben Sie bitte auf die Anträge und 1 Foto bitte lose beifügen
  4. Slowakische Aufenthaltsgenehmigung - der Aufenthalt in der Slowakei sollte seit mindestens sechs Monaten bestehen. Die Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung muss die Dauer des Visumverfahrens abdecken
  5. Arbeitsvertrag bzw. Einstellungszusage - mit Angaben zur Tätigkeit, Einkommen, Dauer
  6. Unterkunftsnachweis - z.B. Mietvertrag, Hotelreservierung, Bestätigung des Arbeitgebers
  7. a) Für Personen MIT EU- oder EWR-Führerschein und MIT EU- oder EWR-Grundqualifikation für 
         Berufskraftfahrer:
         - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis - bitte lassen Sie die Erklärung von Ihrem künftigen
            Arbeitgeber ausfüllen und unterschreiben
         - EU- oder EWR-Führerschein - EU- oder EWR-Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E,
            D oder DE
         - Nachweis über (beschleunigte) Grundqualifikation - der Nachweis kann erfolgen durch:
               - Eintrag der Schlüsselzahl 95 im EU-/EWR-Führerschein
               - oder Fahrerqualifizierungsnachweis eines EU-/EWR-Staats
               - oder EU-/EWR-Fahrerbescheinigung

 7. b) Für Personen OHNE EU- oder EWR-Führerschein und OHNE EU- oder EWR-Grundqualifikation für 
          Berufskraftfahrer: 
          - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis für eine anderweitige Beschäftigung bis zum Erwerb des
             EU-/EWR-Führerscheins - bitte lassen Sie die Erklärung von Ihrem künftigen Arbeitgeber ausfüllen
             und unterschreiben.
             Unter Nr. 7.4. der Erklärung muss der Arbeitgeber bestätigen, dass:
                        - der Arbeitsvertrag eine Verpflichtung zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erlangung des
                           deutschen Führerscheins und der deutschen (beschleunigten) Grundqualifikation enthält
                        - die Arbeitsbedingungen für die Zeit der Maßnahmen so ausgestaltet sind, dass der
                           Führerschein und die (beschleunigte) Grundqualifikation einschl. der Ausstellung der
                           erforderlichen Dokumente innerhalb von 15 Monaten erlangt werden können. Hierfür ist
                           darzulegen, welche Maßnahmen in welchem Umfang für den Erwerb des Führerscheins und
                           Grundqualifikation besucht werden sollen. Dies betrifft auch die Teilnahme an Sprachkursen
                           neben der Arbeitszeit.
          - Nachweis für anstehende Qualifikation - in Form einer:
                        - Anmeldebestätigung für einen Kurs in Deutschland
                        - Ausbildungsvertrag mit einer Fahrschule in Deutschland
          - Arbeitsplatzangebot für die Zeit nach Erlangung der Fahrerlaubnis und Qualifikation beim selben
             Arbeitgeber
          - Führerschein als Berufskraftfahrer - ausländischer Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1,
             D1E, D oder DE mit Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen in Deutschland
             oder der Slowakei anerkannten Gerichtsdolmetscher
          - Nachweis über Deutschkenntnisse - Nachweis von Deutschkenntnissen auf Niveau B1 des
             Europäischen Referenzrahmens durch anerkanntes Sprachzertifikat

  7. c) Für Personen, die während einer früheren Beschäftigung in einem anderen EU-/EWR-Staat die
          Grundqualifikation bereits erworben haben, aber ausnahmsweise keine EU-/EWR-Führerschein
          besitzen:
           - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis - bitte lassen Sie die Erklärung von Ihrem künftigen
              Arbeitgeber ausfüllen und unterschreiben.
              Der ausländische Führerschein muss innerhalb von 6 Monaten nach Wohnsitznahme in
              Deutschland umgeschrieben werden. Nr. 7.4. der Erklärung muss daher einen Hinweis auf den
              noch ausstehenden Erwerb des deutschen Führerscheins enthalten.
            - Nachweis über (beschleunigte) Grundqualifikation - Nachweis kann erfolgen durch:
                            - Fahrerqualifizierungsnachweis eines EU-/EWR-Staats*
                            - oder EU-Fahrerbescheinigung
                           (* Dokument aus der Schweiz wird auch anerkannt)
            - Glaubhaftmachung der Beschäftigung während des Erwerbs der EU-/EWR-Grundqualifikation -
               kann erfolgen durch:
                            - Bescheinigung des früheren Arbeitsgebers, dass Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der EU-/
                               EWR-Grundqualifikation bei einem Unternehmen in dem entsprechenden EU-/EWR-Staat
                               beschäftigt waren
                            - oder Arbeitsgenehmigung für diesen Staat, in dem die EU-/EWR-Grundqualifikation 
                               erworben wurde 
                            - oder hilfsweise andere Unterlagen wie Arbeitsvertrag
                            - oder Lohnabrechnungen
                 jeweils mit mit Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen in Deutschland oder der Slowakei
                 anerkannten Gerichtsdolmetscher
              - Führerschein als Berufskraftfahrer - ausländischer Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E,
                 D oder DE mit Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen in Deutschland oder der Slowakei
                 anerkannten Gerichtsdolmetscher

  8. Nachweis über ausreichende Altersversorgung (für Antragsteller ab 45 Jahren) - der Nachweis ist zu
      erbringen durch: 
      - Gehaltsnachweis in Höhe von mindestens 48.180 €/Jahr oder 4.015 €/Monat
      - oder angemessene Altersvorsorge (gesetzliche/private Rentenversicherungsansprüche, 
         Lebensversicherungen, Immobilien oder sonstiges Vermögen) 
      - sofern Sie Immobilien besitzen, legen Sie bitte auch den letzten Steuerbescheid für die
         Immobilie vor

   9. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz - Krankenversicherungsnachweis einer
       anerkannten Versicherungsgesellschaft für 2 Monate ab Einreise.
       Falls Sie über Ihren Vertrag bereits versichert sind, können Sie alternativ eine aktuelle Bestätigung Ihrer 
       deutschen Krankenversicherung vorlegen. Da Sie Ihren Wohnsitz in der Slowakei mit Aufnahme der
       Beschäftigung in Deutschland aufgeben, ist Ihre slowakische Krankenversicherungskarte nicht mehr
       ausreichend.

10. Gebühren - die Gebühr beträgt 75 € und ist zahlbar in bar bei Antragstellung


Hinweise zur Familienzusammenführung

Sofern Ihre Familie mit Ihnen nach Deutschland übersiedeln möchte, ist für jede Person ein eigenes nationales Visum für Deutschland zu beantragen. Die visumfreie Einreise oder Einreise mit Schengenvisum ist nicht möglich.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumsverfahrens nachgefordert werden.

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