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Beantragung eines Personalausweises

Personalausweis, © Bundesministerium des Innern
Allgemeine Informationen zur Antragstellung
Anträge auf Ausstellung eines deutschen Personalausweises können nur persönlich in der Konsularabteilung der Botschaft gestellt werden. Minderjährige müssen zusammen mit den Sorgeberechtigten vorsprechen.
Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung über unser Terminvereinbarungssystem ist unbedingt erforderlich.
Allgemeine Informationen zum Reisepass, vorläufigen Reisepass und Personalausweis finden Sie hier.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Botschaft gerne über das Kontaktformular zur Verfügung.
Vorzulegende Unterlagen
Alle Unterlagen bitte im Original und mit je einer nicht beglaubigten Kopie vorlegen. Die Originale erhalten Sie nach Einsichtnahme zurück. Je nach Lage des Einzelfalles kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Formulare
Erwachsene:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular,
- ein biometrisches Passfoto (3,5 cm x 4,5 cm),
- bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
- Geburts-oder Abstammungsurkunde
- Melde-oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland
- slowakische Aufenthaltserlaubnis
Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein:
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Bescheinigung über die Namensführung
- Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
- Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
- bei Verlust oder Diebstahl: Verlustanzeige von der Polizei
- Promotionsurkunde, falls die Eintragung eines Doktortitels gewünscht wird
Minderjährige
neben den o.a. Dokumenten sind zusätzlich erforderlich:
- aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
- aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
- Heiratsurkunde der Eltern oder Auszug aus dem Familienbuch (falls zutreffend)
- Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern bei Geburt des Kindes nicht verheiratet waren).
Und je nach Einzelfall auch noch:
- Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern,
- Nachweis über das alleinige Sorgerecht.
Gebühren
Die Gebühren sind bei Antragstellung in bar zu entrichten.
Personalausweis für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre) | 78,00 EUR |
Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre) | 63,80 EUR |
- Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit (z.B. bei Wohnsitz in Deutschland) | 13,00 EUR |
- Nachträgliche Aktivierung/Sperren/Entsperren der Online-Ausweisfunktion | frei |
- Änderung der PIN | frei |
Sollten Sie noch einen Wohnsitz in Deutschland oder einem Drittstaat haben, muss die Botschaft zunächst die Ermächtigung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Personalausweisbehörde bzw. der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Drittstaat einholen. Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Personalausweises verlängert sich dadurch um einige Tage.
PIN-Brief
Jede/r Antragstellende, der/die bei Antragstellung älter als 15 Jahre und 9 Monate ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren.
Der PIN-Brief kann grundsätzlich nur persönlich an den/die Ausweisinhaber/in ausgehändigt werden. Eine postalische Weiterleitung des PIN-Briefs innerhalb der Slowakei kann nur bei Erstattung der Auslagen und Übernahme des Versandrisikos erfolgen.
Bearbeitungszeit und Abholung
Die Bearbeitungsdauer für Personalausweise beträgt ca. sechs Wochen. Ihren Personalausweis und ggf. PIN-Brief können Sie zu den oben angegebenen Öffnungszeiten der Botschaft persönlich abholen. In Ausnahmefällen ist die Abholung durch eine/n Bevollmächtigte/n möglich. Einen Vordruck für eine Abhol-Vollmacht finden Sie weiter oben im Abschnitt Formulare. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Personalausweis (oder Reisepass, falls Sie bisher noch keinen Personalausweis haben) mit.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihren Personalausweis als Einschreiben an Ihre Anschrift übersenden zu lassen. Hierfür bringen Sie bitte zur Antragstellung einen auf Ihre Anschrift adressierten Briefumschlag mit. Für die Übersendung anfallende Portokosten sind bei Antragstellung zu erstatten. Der Personalausweis kann erst übersandt werden, wenn Sie der Botschaft den Erhalt des gesondert übersandten PIN-Briefs bestätigt haben.
Passfotos
Mit den Anforderungen an biometrische Fotos vertraut sind zum Beispiel:
Quick - foto - Katarína Illésová
Medená 24
811 02 Bratislava
CEWE Fotolab (Eurovea)
Pribinova 8
811 09 Bratislava
CEWE Fotolab (Aupark)
Einsteinova 18
851 01 Bratislava