Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Beantragung eines deutschen Personalausweises

Der neue Personalausweis

Der neue Personalausweis, © Thomas Koehler/ Photothek.net

01.01.2023 - Artikel

Antragstellung
Anträge auf Ausstellung eines deutschen Personalausweises können nur persönlich in der Konsularabteilung der Botschaft gestellt werden. Minderjährige müssen zusammen mit den Sorgeberechtigten vorsprechen.

Die Öffnungszeiten der Konsularabteilung sind montags bis freitags von 09:00 – 12:00 Uhr (außer an Feiertagen). Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin per Mail an über unser Kontaktformular. Sie können mehrere passende Termine innerhalb der Öffnungszeiten vorschlagen. Wir versuchen, Terminwünsche weitestgehend zu berücksichtigen.

Informationen zum Reisepass, vorläufigen Reisepass, Kinderreisepass und Personalausweis finden Sie hier.

Das Personalausweisportal informiert Sie über den Personalausweis und seine Online-Funktionen.


Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Personalausweises

Erwachsene:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular,
  • ein biometrisches Passfoto (3,5 cm x 4,5 cm),
  • bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
  • Geburts-oder Abstammungsurkunde
  • Melde-oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland
  • slowakische Aufenthaltserlaubnis

Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein:

  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Bescheinigung über die Namensführung
  • Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
  • Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
  • bei Verlust oder Diebstahl: Verlustanzeige von der Polizei
  • Promotionsurkunde, falls die Eintragung eines Doktortitels gewünscht wird


Bei Minderjährigen sind neben den o. a. Dokumenten zusätzlich erforderlich:

  • aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
  • aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
  • Heiratsurkunde der Eltern oder Auszug aus dem Familienbuch (falls zutreffend)
  • Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern bei Geburt des Kindes nicht verheiratet waren).

Und je nach Einzelfall auch noch:

  • Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern,
  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht.

Bitte legen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vor. Die Original-Urkunden erhalten Sie wieder zurück.

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.


Urkunden aus Nicht-EU-Staaten bedürfen in der Regel einer Legalisation oder Apostille
(= Echtheitsbestätigung). Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Botschaft.

Gebühren
Die Gebühren sind bei Antragstellung in bar zu entrichten.

Personalausweis für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre)

67,00 EUR

Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre)

52,80 EUR
- Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit (z.B. bei Wohnsitz in Deutschland) 13,00 EUR
- Nachträgliche Aktivierung/Sperren/Entsperren der Online-Ausweisfunktion frei
- Änderung der PIN frei


Sollten Sie noch einen Wohnsitz in Deutschland oder einem Drittstaat haben, muss die Botschaft zunächst die Ermächtigung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Personalausweisbehörde bzw. der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Drittstaat einholen. Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Personalausweises verlängert sich dadurch um einige Tage.

PIN-Brief
Jede/r Antragstellende, der/die bei Antragstellung älter als 15 Jahre und 9 Monate ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren.

Der PIN-Brief kann grundsätzlich nur persönlich an den/die Ausweisinhaber/in ausgehändigt werden. Eine postalische Weiterleitung des PIN-Briefs innerhalb der Slowakei kann nur bei Erstattung der Auslagen und Übernahme des Versandrisikos erfolgen.

Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer für Personalausweise beträgt ca. sechs Wochen.

Abholung
Ihren Personalausweis und ggf. PIN-Brief können Sie zu den oben angegebenen Öffnungszeiten der Botschaft persönlich abholen. In Ausnahmefällen ist die Abholung durch eine/n Bevollmächtigte/n möglich. Einen Vordruck für eine Abhol-Vollmacht finden Sie auf der Internetseite der Botschaft.

Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Personalausweis (oder Reisepass, falls Sie bisher noch keinen Personalausweis haben) mit.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihren Personalausweis als Einschreiben an Ihre Anschrift übersenden zu lassen. Hierfür bringen Sie bitte zur Antragstellung einen auf Ihre Anschrift adressierten Briefumschlag mit. Für die Übersendung anfallende Portokosten sind bei Antragstellung zu erstatten. Der Personalausweis kann erst übersandt werden, wenn Sie der Botschaft den Erhalt des gesondert übersandten PIN-Briefs bestätigt haben.

Passfotos
Folgende Fotostudios in der Nähe der Botschaft kennen sich mit den Anforderungen an biometrische Personalausweisfotos (im Format 3,5 x 4,5 cm) aus:

Fotoatelier Katarína Illesová
Medena 24
811 02 Bratislava
Tel.: +421 (0)903 609 200
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 9:00 - 16:30 Uhr

Fotostudio CEWE Fotolab
in den Einkaufszentren EUROVEA und AUPARK:

EUROVEA: Pribinova 8, 811 09 Bratislava, Tel. +421 (0)2 5541 4012
Öffnungszeiten: Mo - So von 10:00 - 21:00 Uhr

AUPARK: Einsteinova 18, 851 01 Bratislava, Tel. +421 (0)2 4319 1720
Öffnungszeiten: Mo - So von 9:00 – 21:00 Uhr

Für weitere Fragen steht Ihnen die Botschaft gerne zur Verfügung.


Haftungsausschluss

Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für den Inhalt. Nachträgliche Änderungen der Rechtslage können eintreten, ohne dass die Botschaft davon erfährt.

Die Botschaft ist nicht berechtigt, Auskünfte zu slowakischem Recht zu geben. Diese können Sie nur bei den zuständigen slowakischen Behörden erhalten.

nach oben