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Pässe und Ausweise

Beantragung eines deutschen Reisepasses

Am 1. März 2017 wird die neue Generation elektronischer Reisepässe für die Bundesrepublik Deutschland eingeführt.
Der bisherige Reisepass verliert nicht seine Gültigkeit und kann, bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums, weiterhin für Reisen in das Ausland verwendet werden.
Informationen zur Beantragung eines deutschen Reisepasses finden Sie auf der nachfolgenden Seite
Antragsformulare und wichtige Informationen zu biometrischen Lichtbildern finden Sie hier:
Beantragung eines deutschen Personalausweises

Die Deutsche Botschaft Pressburg ist Personalausweisbehörde.
Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Chip des Personalausweises - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z. B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden. Weiterhin kann der Personalausweisinhaber die elektronische Ausweisfunktion einschalten lassen und die Unterschriftenfunktion nutzen.
Informationen zur Beantragung eines deutschen Personalausweises finden Sie auf der nachfolgenden Seite
Antragsformulare und wichtige Informationen zu biometrischen Lichtbildern finden Sie hier: