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Pässe und Ausweise

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa
Beantragung eines deutschen Reisepasses

Am 1. März 2017 wird die neue Generation elektronischer Reisepässe für die Bundesrepublik Deutschland eingeführt.
Der bisherige Reisepass verliert nicht seine Gültigkeit und kann, bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums, weiterhin für Reisen in das Ausland verwendet werden.
Informationen zur Beantragung eines deutschen Reisepasses
Informationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Antrag Erwachsene & verheiratete Minderjährige PDF / 529 KB
Antrag unverheiratete Minderjährige PDF / 589 KB
Antrag auf Änderung des Wohnortes PDF / 380 KB
Beantragung eines deutschen Personalausweises

Die Deutsche Botschaft Pressburg ist Personalausweisbehörde.
Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Chip des Personalausweises - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z. B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden. Weiterhin kann der Personalausweisinhaber die elektronische Ausweisfunktion einschalten lassen und die Unterschriftenfunktion nutzen.
Informationen zur Beantragung eines deutschen Personalausweises
Informationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Antrag Erwachsene & verheiratete Minderjährige PDF / 529 KB
Antrag unverheiratete Minderjährige PDF / 589 KB
Antrag auf Änderung des Wohnortes PDF / 380 KB
Vollmacht Abholung Personalausweis
Broschüre: Ihr Personalausweis - digital, einfach und sicher