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Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland
Deutscher Reisepass, © colourbox
Jeder Reisende ist verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Deshalb rät die Botschaft dringend dazu, im Fall von Verlust des Passes oder Personalausweises die Heimreise nach Deutschland nicht ohne ein Passersatzdokument anzutreten.
Betroffene wenden sich bitte umgehend an die Botschaft. Außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer:
+421 09 0344 4633
Während des Bereitschaftsdienstes kann nur ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland, aber kein Reisepass ausgestellt werden. Wer im Ausland weiterreisen möchte, kann erst am nächsten Werktag während der Schalterstunden der Passstelle einen vorläufigen Reisepass beantragen. Zur Ausstellung ist in jedem Fall die Zustimmung der heimatlichen Passbehörde erforderlich.
Mit einem Reiseausweis als Passersatz, den die Botschaft ohne Zustimmung der heimatlichen Passbehörde ausstellen darf, muss der Reisende unbedingt auf direktem Weg nach Deutschland zurückkehren.
Der Antragsteller muss folgende Unterlagen vorlegen
- 2 Passfotos (3,5 x 4,5 cm, Biometrie-Merkmale nicht unbedingt notwendig)
- Polizeiliche Diebstahl- oder Verlustanzeige (nahe der Botschaft: Polizeidienststelle Štúrová Str. 15),
- Abgelaufenes Reisedokument, wenn vorhanden
- Dokument mit Lichtbild, aus dem die Identität hervorgeht (z. B. Führerschein o. ä.) oder Identitätsbestätigung durch einen Mitreisenden (Formular bei der Botschaft erhältlich)
- Eingescannte Kopien oder fotografierte Dokumente auf dem Handy werden auch akzeptiert
- Ausgefülltes Antragsformular (bei der Botschaft erhältlich)
Folgende Fotostudios in Bratislava kennen sich mit biometrischen Passfotos aus
Fotoatelier Katarina Illesová
OD Dunaj
Námestie SNP 30
Tel.: +421 903 609 200
Fotostudio Fotolab
Einkaufszentrum Eurovea
Tel.: +421 2 5541 4012
Öffnungszeiten: Mo-So: 10:00 -21:00
Gebühr
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland |
8,00 EUR |
Auslandszuschlag (immer) |
44,00 EUR |
ggf. Zuschlag Bereitschaftsdienst |
44,00 EUR |
Maximal |
96,00 EUR |
Die Gebühr ist bei Ausstellung bar zu entrichten. Bei nachweislich akuter finanzieller Notlage kann der Reiseausweis durch Kostenrechnung bezahlt werden. Der Antragsteller erhält dann später an seine deutsche Heimatanschrift eine Rechnung der Botschaft, zu begleichen durch Überweisung an die Bundeskasse Halle.