Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Ehefähigkeitszeugnisse für slowakische Staatsangehörige zur Eheschließung in Deutschland
Ehevertrag, © picture alliance / dpa
Die Standesämter der Slowakischen Republik stellen seit dem 01.02.2006 keine Ehefähigkeitszeugnisse für slowakische Staatsangehörige zur Eheschließung im Ausland aus.
Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 14/2006 zur Änderung des Gesetzes Nr. 154/1995.
Slowakische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Slowakei erhalten stattdessen durch das zuständige Standesamt am Wohnsitz eine Bescheinigung zur Eheschließung im Ausland. Hierzu gibt es kein landesweit einheitliches Formular; jedes Standesamt kann vielmehr den Text individuell verfassen.
Die Botschaft rät, unbedingt mit dem beteiligten Standesamt in Deutschland vorher zu klären, welchen Inhalt die erforderliche Ledigkeitsbescheinigung haben muss.
In der Regel muss dann auch ein „Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses“ gestellt werden. Das ist in der Regel nicht kompliziert, es ist allerdings zeitaufwändig.
Sie sollten auch klären, ob seitens des deutschen Standesamts neben der Übersetzung in die deutsche Sprache eine Apostille benötigt wird. (Siehe hierzu auch unsere Liste „Service von A bis Z“.)
Darüber hinaus sollten Sie sich beim deutschen Standesamt erkundigen, ob die Übersetzung der Bescheinigung in die deutsche Sprache auch von einem hier anerkannten Übersetzer gefertigt sein darf. Hier geht's zur Liste „Übersetzer & Dolmetscher“.