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Auslandsadoption nach dem Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993

Junge Mutter spielt mit ihrem Kleinkind mit Bauklötzen.

Adoption, © Colourbox

Artikel

Die Slowakei ist seit dem 1. Oktober 2001 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Internationalen Adoption (HÜIntAd) vom 29. Mai 1993.

Nach Art. 23 Abs. 1 HÜIntAd wird eine in der Slowakei wirksam erfolgte Adoption in Deutschland kraft Gesetzes anerkannt, wenn die slowakische Adoptionsbehörde bescheinigt, dass sie gemäß dem HÜIntAd zu Stande gekommen ist. Dieses Verfahren kommt nur in Frage, wenn zuvor die deutsche Zentrale Behörde (vgl. unten) ihre Zustimmung erteilt hat und diese Zustimmung aus der slowakischen Bescheinigung ersichtlich ist (Art. 23 Abs. 1 S. 2, 17 lit. c HÜIntAd). Nach Art. 24 HÜIntAd kann die Anerkennung einer wirksamen slowakischen Adoption in Deutschland versagt werden, wenn die Adoption im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung des Kindeswohls der öffentlichen Ordnung offensichtlich widerspricht.

Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Slowakei adoptieren möchten, müssen sich an die Zentrale Behörde (vgl. unten) in Deutschland wenden. Diese Behörde entscheidet, ob die Antragsteller für eine Adoption in Betracht kommen und dazu geeignet sind und übersendet der Zentralen Behörde in der Slowakei (vgl. unten) einen Bericht mit Angaben zur Person der Antragsteller, über ihre rechtliche Fähigkeit und Eignung zur Adoption etc. Danach entscheidet die Zentrale Behörde in der Slowakei, ob das Kind adoptiert werden kann und ob die Adoption dem Wohl des Kindes dient und übersendet der Zentralen Behörde in Deutschland einen Bericht, der Angaben zur Person des Kindes macht (auch zur Eignung des Kindes für eine Adoption, des sozialen Umfeldes etc.).

Schon vor Abschluss des Adoptionsverfahrens kann das Kind den künftigen Adoptiveltern anvertraut werden, wenn diese einverstanden sind, die „Zentralen Behörden“ beider Staaten der Fortsetzung des Adoptionsverfahrens zugestimmt haben und entschieden wurde, dass die künftigen Adoptiveltern für eine Adoption in Betracht kommen und wenn dem Kind die Einreise und der ständige Aufenthalt in Deutschland bewilligt wird (Art. 17 HÜIntAd). Sobald die Auslandsvermittlungsstelle den Vorschlag der Zentralen Behörde der Slowakei gebilligt hat und sich die Adoptionsbewerber einverstanden erklärt haben, finden nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des HÜIntAd (AdÜbAG) die Vorschriften des Freizügigkeitsgesetzes/EU Anwendung.

Liegen alle erforderlichen Zustimmungen vor, wird die Adoption von den deutschen Adoptionsbehörden (Jugendamt) nach den Vorschriften des deutschen Adoptionsvermittlungsgesetzes durchgeführt.

Gemäß Art. 22 Abs. 1 HÜIntAd können die Aufgaben der Zentralen Behörden auch von nicht-staatlichen Organisationen wahrgenommen werden, wenn diese nach Art. 11 HÜIntAd

  • ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen,
  • von ausreichend qualifizierten Personen geleitet und verwaltet werden und
  • in Bezug auf Zusammensetzung, Arbeitsweise und Finanzlage staatlicher Aufsicht unterliegen.

In einem Staat zugelassene Organisationen können nach Art. 12 HÜIntAd im anderen Staat nur mit Genehmigung der zuständigen Behörden beider Staaten tätig werden. Zugelassene Organisationen nach Art. 9 und 22 Abs. 1 HÜIntAd sind für die Bundesrepublik Deutschland die anerkannten Auslandsvermittlungsstellen, soweit sie zur internationalen Adoptionsvermittlung nach § 2a Abs. 3 Nr. 3, § 4 Abs. 2 des deutschen Adoptionsvermittlungsgesetzes (BGBl. 2002 I S. 354) zugelassen sind.

Zentrale Behörde für die Bundesrepublik Deutschland

Bundesamt für Justiz
Referat II 2 Bundeszentrale für Auslandsadoptionen
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn

Tel: +49 228 99 410 54 15
Fax: +49 228 99 410 54 02
E-Mail: auslandsadoption@bfj.bund.de

Weiterhin sind zuständig die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter in den einzelnen Bundesländern.

Zentrale Behörde für die Slowakische Republik

Centrum pre medzinárodno-právnu ochranu detí a mládeže (CIPC)
(Center for the International Legal Protection of Children and Youth)
Spitalska Nr. 6
811 00 Bratislava
Slowakei

Tel: +421 2 20 46 32 08
Fax: +421 2 20 46 32 58
E-Mail: info@cipc.gov.sk


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