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Führungszeugnis
Beantragung eines deutschen polizeilichen Führungszeugnisses
1. Allgemein
Das Führungszeugnis (auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt) bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen.
Neben dem Führungszeugnis für private Zwecke (z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber) gibt es noch das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. im Rahmen der Erteilung einer Fahrerlaubnis), das erweiterte Führungszeugnis (für Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen) und das Europäische Führungszeugnis (für Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates; es gibt zusätzlich Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU-Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist.)
Wird das Führungszeugnis für eine slowakische Stelle benötigt, ist zur Anerkennung möglicherweise eine Apostille nötig. Die Botschaft rät, dies zunächst mit der entsprechenden slowakischen Stelle zu klären und dann zusammen mit dem Führungszeugnis selbst zu beantragen.
2. Antragstellung
a) Schriftlich per Post
Personen, die nicht in Deutschland mit Wohnsitz gemeldet sind, können den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses per Post beim
Bundesamt für Justiz Bundeszentralregister Referat IV 2 53094 Bonn
stellen.
Für die Beantragung stellt das Bundesamt für Justiz Formulare in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Personendaten und Unterschrift müssen amtlich bestätigt sein. Die amtliche Bestätigung kann durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung, eine slowakische Behörde oder eine/n Notar/in erteilt werden.
Bei der Botschaft Pressburg bzw. beim deutschen Honorarkonsul in Košice oder Žilina fällt hierfür eine Gebühr in Höhe von 34,10 Euro an. Die Gebühr für die Erteilung des Führungszeugnisses durch das Bundesamt für Justiz beträgt 13,00 Euro und ist im Voraus auf folgendes Konto zu überweisen: :
Deutsche Bundesbank – Filiale Köln IBAN: DE49 3700 0000 0038 0010 05 BIC: MARKDEF1370 Verwendungszweck: Aktenzeichen des Vorgangs (falls vorhanden) oder Vor- und Nachname des Antragstellers
b) Elektronisch über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Mit der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt es nun auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz ein Führungszeugnis online zu beantragen. Dafür wird insbesondere ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion benötigt.