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Einreise/Aufenthalt aus der Ukraine nach Deutschland
Können Personen aus der Ukraine ohne Visum nach Deutschland einreisen?
Ja. Personen, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben, reisen derzeit auch ohne Visum nach Deutschland ein. Ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass konnten bereits bisher visumfrei nach Deutschland einreisen. Auch ukrainische Staatsangehörige ohne biometrischen Pass und Drittstaatsangehörige, die sich bis mindestens zum 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, reisen derzeit ohne Visum nach Deutschland ein; sie werden bei ihrer Einreise nach Deutschland erkennungsdienstlich behandelt und sodann mit einer Anlaufbescheinigung an die örtlich zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet. Bei der Ausländerbehörde kann dann ein erforderlicher Aufenthaltstitel beantragt werden.
Können ukrainische Staatsbürger in Deutschland Asyl beantragen?
Jedermann kann in Deutschland kann Asyl beantragen. Die Europäische Union, Bund und Länder bereiten sich derzeit auf die Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine vor. Auf Grundlage der sog. Richtlinie über den vorübergehenden Schutz (2001/55/EG) soll in allen EU-Mitgliedstaaten das gleiche, unbürokratische Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen gelten. Danach ist ein Aufenthalt von bis zu drei Jahren möglich, und Vertriebene aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen. Dies betrifft nach einem Beschluss des Rats der Europäischen Union folgende im Zuge des Konflikts vertriebenen Personengruppen:
- ukrainische Staatsangehörige mit ihren Familienangehörigen
- nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit einem internationalen oder nationalen Schutzstatus in der Ukraine mit ihren Familienangehörigen
- nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können
Das Recht dazu, einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort.
Ausführliche Informationen zur Umsetzung in Deutschland folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Weitere Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine finden Sie auf folgender Website: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de